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Glossar: Strom und Gas für Unternehmen
Die wichtigsten Fachbegriffe rund um Gewerbestrom und Gas – kurz und verständlich erklärt, mit Links zu vertiefenden Seiten.
A
- Abschlag
- Regelmäßige Vorauszahlung auf die erwartete Energierechnung. Mit der Jahresabrechnung wird mit dem tatsächlichen Verbrauch verrechnet. Rechnungs-Check
- Allgemeinstrom
- Strom für gemeinschaftlich genutzte Bereiche eines Gebäudes, etwa Treppenhaus, Aufzug oder Außenbeleuchtung. Er wird meist über einen eigenen Zähler erfasst. Ratgeber Allgemeinstrom
- Arbeitspreis
- Preis je verbrauchter Kilowattstunde in ct/kWh. Er ist bei den meisten Gewerbeverträgen der größte variable Posten. Strompreis-Bestandteile
- Atypische Netznutzung
- Individuelles Netzentgelt nach § 19 Abs. 2 StromNEV für Betriebe, deren Leistungsspitze außerhalb der vom Netzbetreiber festgelegten Hochlastzeitfenster liegt. Sie muss beantragt und angezeigt werden. Netzentgelte im Gewerbe
B
- § 9b StromStG
- Regelung zur Stromsteuer-Entlastung für Unternehmen des produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft. Auf Antrag beim Hauptzollamt bis zu 2,00 ct/kWh. Stromsteuer-Entlastung prüfen
- Bonität
- Kreditwürdigkeit eines Unternehmens. Lieferanten prüfen sie vor Vertragsabschluss und verlangen bei Bedarf Sicherheiten oder Vorauszahlungen.
- Brennwert
- Energiegehalt des Gases je Kubikmeter. Zusammen mit der Zustandszahl rechnet der Netzbetreiber gemessene Kubikmeter in abrechenbare Kilowattstunden um. Gewerbegas
- Bündelausschreibung
- Gemeinsame Ausschreibung mehrerer Lieferstellen oder Standorte. Ziel sind vergleichbare Angebote und ein geringerer Verwaltungsaufwand. Ratgeber Bündelausschreibung
C
- CO₂-Preis (BEHG)
- Nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz fällt auf fossile Brennstoffe wie Erdgas ein CO₂-Preis an. Er ist Bestandteil des Gaspreises und wird vom Lieferanten weitergegeben. Gewerbegas
E
- Energiemakler
- Unabhängiger Vermittler, der Angebote verschiedener Versorger einholt und vergleicht. PowerNexx ist kein Versorger; uns vergütet der Versorger, bei dem Sie abschließen. Was kostet ein Energiemakler?
- Ersatzversorgung
- Gesetzliche Belieferung durch den Grundversorger, wenn kein wirksamer Liefervertrag besteht, etwa nach Ausfall eines Lieferanten. Sie stellt sicher, dass der Strom weiterfließt.
F
- Festpreis
- Vertragsmodell mit einem fest vereinbarten Energiepreis für die Laufzeit. Welche Bestandteile tatsächlich fest sind, regelt die Preisgarantie. Beschaffungs-Check
G
- Grundpreis
- Fixer Betrag pro Monat oder Jahr, unabhängig vom Verbrauch. Er deckt unter anderem Messung und Abrechnung ab.
- Grundversorgung
- Standardtarif des örtlichen Grundversorgers für Haushalte und Kleinverbraucher ohne Sondervertrag. Er ist kurzfristig kündbar, aber oft teurer als Sonderverträge. Tarifrechner
H
- Heizstrom
- Strom für Nachtspeicherheizungen oder Wärmepumpen, häufig über einen separaten Zähler und mit eigenen Netzentgelten abgerechnet. Heizstrom & Wärmepumpe
- Herkunftsnachweis
- Elektronisches Zertifikat, das belegt, dass eine bestimmte Strommenge aus erneuerbaren Quellen erzeugt wurde. Grundlage für Ökostrom-Produkte. Ratgeber Ökostrom
J
- Jahresverbrauchsprognose
- Vom Netzbetreiber geschätzter Jahresverbrauch einer SLP-Lieferstelle. Er ist Grundlage für Angebote und Abschläge.
K
- Konzessionsabgabe
- Entgelt, das Netzbetreiber an Gemeinden für die Nutzung öffentlicher Wege zahlen. Es wird über den Strom- bzw. Gaspreis weitergegeben.
- KWKG-Umlage
- Umlage zur Förderung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen. Sie wird je Kilowattstunde erhoben und auf der Rechnung als Teil der Abgaben ausgewiesen.
L
- Lastgang
- Zeitreihe der Leistung einer RLM-Lieferstelle, meist in 15-Minuten-Werten. Er zeigt, wann und wie viel Strom benötigt wird. Ratgeber Lastgang
- Leistungspreis
- Preis für die höchste gemessene Leistung (kW) im Abrechnungszeitraum, vor allem bei RLM-Kunden. Er wird vom Netzbetreiber berechnet. Netzentgelte im Gewerbe
M
- MaLo-ID
- Elfstellige Marktlokations-Identifikationsnummer. Sie kennzeichnet den Ort, an dem Energie geliefert oder eingespeist wird, und wird für jeden Wechsel benötigt. MaLo-ID finden
- MeLo-ID
- Messlokations-ID: kennzeichnet den Ort, an dem gemessen wird, also den Zähler. Sie ist länger als die MaLo-ID und beginnt mit DE. MaLo- und MeLo-ID
- Messstellenbetreiber
- Unternehmen, das Zähler einbaut, betreibt und abliest. Häufig ist es der Netzbetreiber, es kann aber auch ein anderer Anbieter sein.
N
- Netzentgelt
- Entgelt für Transport und Verteilung von Strom oder Gas durch das Netz. Es wird vom Netzbetreiber festgelegt und vom Lieferanten weiterberechnet. Netzentgelte im Gewerbe
O
- Offshore-Netzumlage
- Umlage für die Anbindung von Offshore-Windparks an das Stromnetz. Sie wird je Kilowattstunde erhoben.
P
- PPA
- Power Purchase Agreement: langfristiger Liefervertrag direkt mit einer Erzeugungsanlage, meist erneuerbar. Vor allem für größere Abnehmer relevant.
- Preisgarantie
- Zusage, Preisbestandteile für einen Zeitraum nicht zu ändern. Eine eingeschränkte Garantie umfasst meist nur den Energieanteil, eine vollständige zusätzlich Netzentgelte und Umlagen – Steuern sind oft ausgenommen. Ratgeber Preisgarantie
R
- RLM
- Registrierende Leistungsmessung: Zähler, der den Lastgang aufzeichnet. Bei Strom in der Regel ab 100.000 kWh Jahresverbrauch vorgeschrieben. RLM oder SLP
S
- SLP
- Standardlastprofil: Verbrauch wird nicht viertelstündlich gemessen, sondern über ein typisches Profil angenommen. Üblich bei kleineren Verbräuchen. RLM oder SLP
- Smart Meter
- Intelligentes Messsystem aus digitalem Zähler und Kommunikationseinheit. Es überträgt Verbrauchswerte automatisch an berechtigte Stellen.
- Sonderkündigungsrecht
- Recht, einen Vertrag außerhalb der regulären Frist zu kündigen, etwa bei einseitiger Preiserhöhung oder Betriebsaufgabe – je nach Vertragsbedingungen. Stromvertrag kündigen
- Spotmarkt
- Börsenhandel für kurzfristige Lieferungen, etwa für den Folgetag. Preise schwanken stündlich bzw. viertelstündlich. Beschaffungs-Check
- § 19 StromNEV-Umlage
- Umlage zum Ausgleich individueller Netzentgelte. Seit 2025 wird sie als Aufschlag für besondere Netznutzung bezeichnet und je Kilowattstunde erhoben.
- Stromsteuer
- Verbrauchsteuer auf Strom mit einem Regelsatz von 2,05 ct/kWh. Zuständig ist die Zollverwaltung, nicht der Lieferant. Ratgeber Stromsteuer
T
- Terminmarkt
- Börsenhandel für Lieferungen in der Zukunft, etwa für kommende Jahre. Grundlage für Festpreis- und Tranchenangebote.
- Tranchenbeschaffung
- Einkauf der benötigten Menge in mehreren Teilen zu verschiedenen Zeitpunkten. So wird das Risiko eines ungünstigen Kaufzeitpunkts verteilt. Stromausschreibung
W
- Wärmepumpentarif
- Stromtarif für Wärmepumpen, oft mit separatem Zähler und reduzierten Netzentgelten bei steuerbaren Verbrauchseinrichtungen. Heizstrom & Wärmepumpe
Z
- Zustandszahl
- Faktor, der Temperatur und Druck des Gases am Zähler berücksichtigt. Er wird zusammen mit dem Brennwert zur Umrechnung in kWh verwendet.
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