Das Prinzip von Mieterstrom
Solarstrom vom Dach für die Bewohner
Beim Mieterstrom erzeugt eine Photovoltaikanlage auf dem Dach oder am Gebäude Strom, der direkt im Haus verbraucht wird. Die Bewohner nutzen den Solarstrom, ohne dass er durch das öffentliche Netz geleitet wird. Überschüsse werden eingespeist, und für Zeiten ohne ausreichende Erzeugung wird Reststrom aus dem Netz bezogen.
Für Vermieter, Wohnungseigentümergemeinschaften und Hausverwaltungen stellt sich vor allem die Frage, wie der Solarstrom organisiert, gemessen und abgerechnet wird. Dafür gibt es verschiedene Modelle.
Zwei Modelle im Überblick
Klassisches Mieterstrommodell
Im klassischen Modell liefert der Vermieter oder ein beauftragter Dienstleister den Strom an die teilnehmenden Mieter. Er liefert eine Vollversorgung aus Solarstrom und Reststrom und übernimmt damit die Pflichten eines Energieversorgers, etwa bei Vertrag, Rechnung und Kennzeichnung. Mieterstrom kann unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden; ob die Bedingungen erfüllt sind, sollte im Einzelfall geprüft werden.
Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung
Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung ist ein vereinfachtes Modell. Der Solarstrom wird nach einem vereinbarten Schlüssel auf die teilnehmenden Parteien aufgeteilt. Den Reststrom bezieht jede Partei weiterhin selbst bei einem Lieferanten ihrer Wahl. Der Betreiber der Anlage muss deshalb keine Vollversorgung übernehmen.
Welches Modell passt, hängt von Gebäudegröße, Eigentumsverhältnissen und dem Aufwand ab, den Sie für Abrechnung und Verwaltung tragen möchten.

Messkonzept und beteiligte Stellen
Zähler, Netzbetreiber und Messstellenbetreiber
Damit Solarstrom, Reststrom und Einspeisung korrekt zugeordnet werden, braucht es ein abgestimmtes Messkonzept. Häufig kommt ein Summenzähler zum Einsatz, der den Austausch des Gebäudes mit dem Netz erfasst, ergänzt um Zähler für die einzelnen Wohnungen. Das Messkonzept wird mit dem Netzbetreiber abgestimmt; den Einbau übernimmt der Messstellenbetreiber.
Planen Sie diese Abstimmung frühzeitig, bevor die PV-Anlage beauftragt wird. Ein Fachbetrieb kann das technische Konzept mit Ihnen erarbeiten.
Freiwilligkeit für Mieter
Mieter dürfen ihren Stromlieferanten frei wählen. Eine Teilnahme am Mieterstrom kann daher nicht erzwungen werden. Das Modell sollte so geplant sein, dass auch Wohnungen ohne Teilnahme sauber abgegrenzt und abgerechnet werden können.
Typische Stolpersteine
Worauf Vermieter und WEGs achten sollten
In Wohnungseigentümergemeinschaften müssen Beschlüsse und Eigentumsverhältnisse am Dach geklärt sein. Für Abrechnung und Verwaltung braucht es klare Zuständigkeiten. Auch Allgemeinstrom für Treppenhaus oder Aufzug sollte im Konzept berücksichtigt werden; mehr dazu im Ratgeber Allgemeinstrom umlegen.
- Eigentumsverhältnisse und Beschlüsse in der WEG
- Aufwand für Abrechnung und Vertragsverwaltung
- Abgestimmtes Messkonzept vor der Installation
- Umgang mit nicht teilnehmenden Wohnungen
Wie PowerNexx unterstützt
Vermittlung und Reststrom
PowerNexx ist kein PV-Installateur. Wir vermitteln Ihre Anfrage mit Einwilligung an regionale Solar-Fachbetriebe, etwa über unsere Seite Photovoltaik Bad Kissingen. Außerdem vergleichen wir Reststrom- und Allgemeinstromtarife für Ihre Objekte.
Für Hausverwaltungen mit mehreren Objekten bündeln wir Lieferstellen und Fristen: Allgemeinstrom für Hausverwaltungen. Wie Eigenverbrauch und Reststrom zusammenhängen, lesen Sie unter PV-Eigenverbrauch und Reststrom.
Weitere Informationen zum Ablauf eines Vergleichs finden Sie auf unserer Seite Energiemakler für Unternehmen.
Passende Branchenseiten: Allgemeinstrom für Hausverwaltungen · Energie für Gastronomie & Hotels.
Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
