Was ist die Einspeisevergütung?
Wer eine Photovoltaikanlage betreibt und Strom ins öffentliche Netz abgibt, kann dafür eine gesetzlich geregelte Vergütung erhalten. Grundlage ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz. Ausgezahlt wird die Vergütung vom Netzbetreiber, an dessen Netz die Anlage angeschlossen ist.
Feste Vergütung je eingespeister Kilowattstunde
Die Einspeisevergütung ist ein Betrag je Kilowattstunde, die Ihre Anlage ins Netz einspeist. Gemessen wird die Einspeisung über einen Zweirichtungszähler oder einen separaten Einspeisezähler. Der Netzbetreiber rechnet die eingespeiste Menge mit dem für Ihre Anlage geltenden Satz ab und zahlt in der Regel monatliche Abschläge mit einer Jahresendabrechnung.
Entscheidend ist: Der Satz, der zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme gilt, bleibt grundsätzlich über den gesamten gesetzlichen Förderzeitraum unverändert. Eine Anlage, die heute ans Netz geht, wird also nicht automatisch schlechter gestellt, wenn die Sätze für spätere Anlagen sinken. Wie lange der Förderzeitraum dauert und welche Ausnahmen gelten, regelt das EEG; lassen Sie sich die Bedingungen für Ihre Anlage vor der Bestellung bestätigen.
Wo die aktuellen Sätze stehen
Die Bundesnetzagentur veröffentlicht die jeweils geltenden Vergütungssätze für Solaranlagen, gestaffelt nach Größenklassen und Einspeiseart. Weil sich die Sätze in festen Abständen ändern können, nennen wir an dieser Stelle bewusst keine Beträge. Prüfen Sie vor einer Entscheidung die aktuelle Veröffentlichung der Bundesnetzagentur oder fragen Sie den Fachbetrieb, der Ihnen ein Angebot erstellt, nach dem Satz, der für das geplante Inbetriebnahmedatum gilt.
Wovon die Höhe der Vergütung abhängt
Inbetriebnahmedatum und Degression
Für neu in Betrieb genommene Anlagen sinken die Vergütungssätze nach einem gesetzlich festgelegten Mechanismus, der sogenannten Degression. Das soll sinkende Anlagenpreise abbilden. Für Sie bedeutet das: Der Zeitpunkt, zu dem Ihre Anlage technisch und rechtlich in Betrieb geht, legt den Satz fest. Verzögert sich die Montage oder die Inbetriebnahme über einen Stichtag hinaus, kann ein niedrigerer Satz gelten.
Planen Sie deshalb Puffer ein und klären Sie mit dem Fachbetrieb, wann die Anlage voraussichtlich angemeldet und in Betrieb genommen wird. Auch die Registrierung im Marktstammdatenregister gehört zu den Pflichten des Anlagenbetreibers; versäumte Meldungen können Folgen für die Vergütung haben.
Anlagengröße
Die Vergütung ist nach Leistungsklassen gestaffelt. Für größere Anlagen sinkt der Satz für den Leistungsanteil oberhalb einer Klassengrenze. Bei einer Anlage, die mehrere Klassen überschreitet, ergibt sich deshalb ein Mischwert. Für ein Einfamilienhaus spielt das meist eine geringere Rolle als für Gewerbedächer, Hallen oder landwirtschaftliche Gebäude.
Volleinspeisung oder Teileinspeisung
Bei der Teileinspeisung nutzen Sie den Solarstrom zuerst selbst und speisen nur den Überschuss ein. Bei der Volleinspeisung geht der gesamte erzeugte Strom ins Netz, Ihren eigenen Bedarf decken Sie weiter vollständig über den Stromlieferanten. Für Volleinspeisung sieht das EEG höhere Sätze vor, im Gegenzug entfällt der Vorteil des Eigenverbrauchs.
Welche Variante wirtschaftlicher ist, hängt davon ab, wie viel Strom Sie zeitgleich zur Erzeugung selbst verbrauchen können und was Sie für Strom aus dem Netz bezahlen. Die Entscheidung muss dem Netzbetreiber mitgeteilt werden; ob und wie oft ein Wechsel zwischen den Modellen möglich ist, regelt das Gesetz.
Direktvermarktung bei größeren Anlagen
Ab einer bestimmten installierten Leistung erhalten Anlagen keine feste Einspeisevergütung mehr, sondern müssen den Strom direkt vermarkten – in der Praxis über einen Direktvermarkter. Zusätzlich zum Markterlös kann eine Marktprämie gezahlt werden. Für Betriebe mit großen Dachflächen ist diese Grenze deshalb ein wichtiger Planungspunkt.

Eigenverbrauch oder Einspeisung: was sich lohnt
Für die Wirtschaftlichkeit einer PV-Anlage ist die Einspeisevergütung nur ein Baustein. Mindestens ebenso wichtig ist, wie viel Solarstrom Sie selbst nutzen.
Der Wert einer selbst genutzten Kilowattstunde
Jede Kilowattstunde, die Sie selbst verbrauchen, müssen Sie nicht beim Versorger kaufen. Ihr Wert entspricht also ungefähr Ihrem Strompreis aus dem Netz. Liegt dieser Preis deutlich über der Einspeisevergütung, lohnt es sich meist, möglichst viel Strom selbst zu nutzen – etwa durch Verlagerung von Waschmaschine, Spülmaschine, Wärmepumpe oder Ladevorgängen in die Mittagsstunden.
Im Betrieb ist das Verhältnis oft günstiger als im Haushalt, weil tagsüber gearbeitet wird und Maschinen, Kühlung, Klimatisierung oder Beleuchtung genau dann laufen, wenn die Anlage produziert. Wie Sie Eigenverbrauch und Reststrombezug im Betrieb zusammen planen, erklärt unser Ratgeber PV-Eigenverbrauch und Reststrom.
Rolle des Stromspeichers
Ein Batteriespeicher verschiebt Solarstrom aus der Mittagszeit in den Abend oder in die Nacht und erhöht damit den Eigenverbrauchsanteil. Ob sich das rechnet, hängt von Anschaffungskosten, nutzbarer Kapazität, Lebensdauer und Ihrem Verbrauchsprofil ab. Für Unternehmen kann ein Speicher zusätzlich Lastspitzen glätten – mehr dazu im Ratgeber Stromspeicher fürs Gewerbe.
Lassen Sie sich vom Fachbetrieb eine Wirtschaftlichkeitsrechnung mit und ohne Speicher zeigen und prüfen Sie, welche Annahmen zu Strompreis, Einspeisevergütung und Eigenverbrauch darin stecken.
Reststrom nicht vergessen
Auch mit PV-Anlage und Speicher beziehen Sie im Winter, nachts und an trüben Tagen Strom aus dem Netz. Dieser Reststrom sollte zu einem passenden Tarif eingekauft werden. Manche Haushalte und Betriebe kombinieren die PV-Anlage später mit einem dynamischen Stromtarif oder einem Wärmepumpentarif. Den Reststrom vergleichen Sie mit unserem Tarifrechner.
So gehen Sie bei der Planung vor
Schritt für Schritt
Klären Sie zuerst Ihren Stromverbrauch und typische Verbrauchszeiten. Danach lässt der Fachbetrieb Dachfläche, Ausrichtung, Statik und Netzanschluss prüfen und schlägt eine Anlagengröße vor. Fragen Sie im Angebot gezielt nach: geplantem Inbetriebnahmedatum, Einspeiseart, angenommener Einspeisevergütung, Eigenverbrauchsquote und den Annahmen zur Strompreisentwicklung.
Wenn Sie in Unterfranken ein PV-Projekt planen, vermitteln wir Ihre Anfrage an regionale Fachbetriebe: Angebote von PV-Fachbetrieben anfordern. PowerNexx ist kein Installateur; Planung, Angebot und Montage übernimmt der Fachbetrieb.
- Verbrauch und Verbrauchszeiten notieren
- Dach und Netzanschluss prüfen lassen
- Einspeiseart festlegen
- Aktuellen Vergütungssatz bei der Bundesnetzagentur prüfen
- Reststromtarif einplanen
Weitere Informationen zum Ablauf eines Vergleichs finden Sie auf unserer Seite Energiemakler für Unternehmen.
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Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
