Zwei Messarten, zwei Abrechnungslogiken
Ob ein Betrieb nach Standardlastprofil oder mit registrierender Leistungsmessung beliefert wird, ist keine Frage des Geschmacks. Die Messart hängt vor allem von der Verbrauchsmenge ab und bestimmt, welche Daten für Abrechnung und Angebote zur Verfügung stehen.
Standardlastprofil (SLP)
Beim Standardlastprofil wird der Zählerstand in größeren Abständen erfasst, häufig einmal im Jahr. Wie sich der Verbrauch über Tage, Wochen und Jahreszeiten verteilt, wird nicht im Detail gemessen, sondern anhand eines typisierten Profils angenommen. Für verschiedene Kundengruppen gibt es unterschiedliche Profile, etwa für Gewerbebetriebe mit Tagesschwerpunkt, für Betriebe mit Wochenendnutzung oder für landwirtschaftliche Anwesen.
Für den Versorger bedeutet das: Er kalkuliert seine Beschaffung auf Grundlage des Profils und der erwarteten Jahresmenge. Die Abrechnung erfolgt meist über einen Arbeitspreis je Kilowattstunde und einen Grundpreis. Wann genau Sie Strom beziehen, spielt für Ihre Rechnung im SLP-Bereich daher keine direkte Rolle. Das macht Angebote vergleichsweise einfach, weil die Jahresmenge und die Postleitzahl oft schon ausreichen.
Registrierende Leistungsmessung (RLM)
Bei der registrierenden Leistungsmessung erfasst der Zähler den Verbrauch fortlaufend. Beim Strom wird für jede Viertelstunde ein Messwert gespeichert und in der Regel per Fernauslesung übertragen. So entsteht ein genaues Bild davon, wann und mit welcher Leistung Ihr Betrieb Strom bezieht. Diese Abfolge von Messwerten nennt man Lastgang.
Beim Gas wird bei RLM-Kunden ebenfalls fortlaufend gemessen, allerdings mit stündlichen Werten. Für Versorger hat die genaue Messung einen Vorteil: Sie können die Beschaffung auf das tatsächliche Verbrauchsverhalten abstimmen, statt mit einem Durchschnittsprofil zu rechnen. Für Sie als Kunde bedeutet das, dass Ihr Nutzungsverhalten unmittelbar in Preisbildung und Abrechnung einfließt.
Ab wann gilt RLM?
Beim Strom ist eine registrierende Leistungsmessung in der Regel ab einem Jahresverbrauch von 100.000 kWh vorgesehen. Beim Gas liegt die übliche Grenze bei 1,5 Mio. kWh Jahresverbrauch beziehungsweise einer Stundenleistung von 500 kW. Netzbetreiber können im Einzelfall abweichende Regelungen treffen, etwa wenn ein Betrieb knapp an der Grenze liegt oder besondere Anforderungen bestehen.
Liegt Ihr Verbrauch über mehrere Jahre deutlich unter oder über der Schwelle, kann sich die Messart ändern. Ein Wechsel von SLP zu RLM bringt meist einen anderen Zähler, andere Messkosten und eine andere Preisstruktur mit sich. Klären Sie bei solchen Veränderungen mit dem Netz- oder Messstellenbetreiber, welche Messung künftig gilt, bevor Sie einen neuen Liefervertrag abschließen.
Was die Messart für Preise und Angebote bedeutet
Leistungspreis und Lastspitzen
Bei RLM-Kunden setzt sich vor allem das Netzentgelt anders zusammen als im SLP-Bereich. Neben einem Arbeitspreis für die bezogene Energiemenge fällt in der Regel ein Leistungspreis an. Er richtet sich nach der höchsten gemessenen Leistung im Abrechnungszeitraum, also nach der stärksten Viertelstunde. Eine einzelne Lastspitze kann damit einen spürbaren Teil der Netzkosten bestimmen.
Wie hoch Arbeits- und Leistungspreis ausfallen, legt der örtliche Netzbetreiber in seinen Preisblättern fest. Der Lieferant reicht diese Entgelte in der Regel weiter. Für den Vergleich von Lieferangeboten bedeutet das: Die Energiekosten können Sie verhandeln, die Netzentgelte hängen dagegen von Ihrem Standort und Ihrem Lastverhalten ab. Wie Sie Spitzen erkennen, erklären wir im Artikel Lastgang verstehen.
Warum der Lastgang für RLM-Angebote nötig ist
Für SLP-Kunden genügen dem Versorger meist Jahresverbrauch und Lieferstelle. Bei RLM-Kunden ist das anders: Ob ein Betrieb gleichmäßig rund um die Uhr Strom bezieht oder seinen Bedarf auf wenige Stunden am Tag konzentriert, verändert die Beschaffungskosten. Versorger fragen deshalb in der Regel den Lastgang der letzten zwölf Monate an, um ein individuelles Angebot zu kalkulieren.
Ohne Lastgang bleiben Angebote oft unverbindlich oder enthalten Sicherheitsaufschläge. Stellen Sie die Daten möglichst vollständig und im üblichen Dateiformat bereit. Bei mehreren Standorten sollte jeder Zähler einzeln mit seiner Marktlokation zugeordnet sein, damit kein Messwert falsch zugeordnet wird. Wie Sie die Marktlokations-ID finden, lesen Sie unter MaLo-ID finden.
Unterschiedliche Angebotsformen
Im SLP-Bereich sind Festpreisangebote mit einheitlichem Arbeitspreis üblich. Bei RLM-Kunden bieten Versorger neben Festpreisen teilweise strukturierte Beschaffungsmodelle an, bei denen Teilmengen zu unterschiedlichen Zeitpunkten eingekauft werden. Solche Modelle können mehr Flexibilität bieten, erfordern aber auch mehr Aufmerksamkeit und klare Regeln für Kaufentscheidungen.
Welche Form passt, hängt von Ihrer Risikobereitschaft, der Größe des Verbrauchs und den internen Ressourcen ab. Lassen Sie sich die Funktionsweise jedes Modells erklären und vergleichen Sie nur Angebote, die auf demselben Lastgang beruhen. Eine Übersicht zur Beratung finden Sie auf unserer Seite Energiemakler für Unternehmen.
Unabhängig vom Modell sollten Sie festhalten, wer die Verantwortung für Kaufentscheidungen trägt und wie Sie über den Stand der Beschaffung informiert werden. Bei strukturierten Modellen gehören dazu klare Vorgaben, zu welchen Zeitpunkten und in welchen Mengen eingekauft wird. Bei Festpreisen ist entscheidend, wie Abweichungen zwischen vereinbarter und tatsächlicher Menge behandelt werden. Beide Punkte stehen im Vertrag und sollten vor der Unterschrift geklärt sein.

So erkennen Sie Ihre Messart
Hinweise auf der Rechnung
Ein erster Hinweis findet sich auf der Strom- oder Gasrechnung. Bei RLM-Kunden sind häufig Positionen wie Leistungspreis, Jahreshöchstleistung oder Leistungsentgelt ausgewiesen. Auch Begriffe wie Lastgangmessung, registrierende Leistungsmessung oder Viertelstundenwerte deuten auf RLM hin. SLP-Rechnungen enthalten dagegen meist Zählerstände zu Beginn und Ende des Zeitraums und einen Grundpreis.
Die Messkosten werden bei RLM-Zählern oft gesondert ausgewiesen und unterscheiden sich von den Kosten herkömmlicher Zähler. Fehlen eindeutige Angaben, hilft ein Blick in den Liefervertrag oder eine Nachfrage beim Lieferanten. Dort ist die Messart der Lieferstelle bekannt.
Nachfrage beim Netz- oder Messstellenbetreiber
Der Messstellenbetreiber, häufig der örtliche Netzbetreiber, kann Ihnen verbindlich sagen, wie Ihre Lieferstelle gemessen wird. Halten Sie Zählernummer und Marktlokations-ID bereit, um die Anfrage zu beschleunigen. Bei RLM-Zählern können Sie dort in der Regel auch den Lastgang anfordern.
Prüfen Sie vor einer Ausschreibung folgende Punkte, damit die Angebote vergleichbar werden:
- Welche Messart gilt für jede Lieferstelle?
- Liegt ein vollständiger Lastgang der letzten zwölf Monate vor?
- Wie hoch war die höchste gemessene Leistung?
- Sind Änderungen im Betrieb geplant, die Verbrauch oder Leistung verändern?
Weitere Informationen zum Ablauf eines Vergleichs finden Sie auf unserer Seite Energiemakler für Unternehmen.
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Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung.
