Preisbestandteile richtig vergleichen
Angebote für Gewerbestrom sehen auf den ersten Blick oft ähnlich aus. Die Unterschiede stecken in der Zusammensetzung des Preises, in den Vertragsbedingungen und in Details, die erst während der Laufzeit spürbar werden. Ein strukturierter Vergleich schützt vor Überraschungen.
Arbeitspreis und Grundpreis
Der Arbeitspreis wird je verbrauchter Kilowattstunde berechnet, der Grundpreis als fester Betrag pro Monat oder Jahr. Ein niedriger Arbeitspreis kann durch einen höheren Grundpreis ausgeglichen werden und umgekehrt. Welches Angebot günstiger ist, hängt deshalb von Ihrem Verbrauch ab. Rechnen Sie alle Angebote mit derselben Jahresmenge auf die Gesamtkosten hoch.
Achten Sie darauf, ob Preise netto oder brutto angegeben sind und welche Bestandteile enthalten sind. Manche Angebote weisen Netzentgelte, Umlagen und Steuern getrennt aus, andere nennen einen Gesamtpreis. Für einen fairen Vergleich müssen alle Angebote auf derselben Grundlage stehen. Bei gemessenen Lieferstellen kommt der Leistungspreis hinzu; mehr dazu im Artikel RLM oder SLP.
Bei mehreren Lieferstellen empfiehlt sich ein Vergleich je Zähler und zusätzlich in der Summe. So erkennen Sie, ob ein insgesamt günstiges Angebot an einzelnen Standorten ungünstige Konditionen enthält. Fragen Sie auch, ob neue Lieferstellen während der Laufzeit zu denselben Bedingungen aufgenommen werden können.
Laufzeit und Preisgarantie
Die Laufzeit bestimmt, wie lange Sie an einen Versorger gebunden sind. Eine längere Laufzeit kann Planbarkeit schaffen, begrenzt aber die Flexibilität. Ebenso wichtig ist, welche Preisbestandteile garantiert sind. Eine eingeschränkte Garantie schützt meist nur den Energiepreis, eine erweiterte Garantie umfasst zusätzliche Bestandteile.
Prüfen Sie, ob Garantiedauer und Vertragslaufzeit übereinstimmen und welche Ausnahmen gelten. Was die verschiedenen Garantieformen konkret abdecken, erklären wir im Artikel Preisgarantie beim Gewerbestrom. Vergleichen Sie Angebote nur mit gleicher Garantieart oder bewerten Sie den Unterschied bewusst.
Vertragsbedingungen und Liquidität
Abschlagsregelung und Zahlungsbedingungen
Die meisten Versorger verlangen monatliche Abschläge auf Grundlage des erwarteten Verbrauchs. Prüfen Sie, wie die Höhe festgelegt wird, ob Sie Anpassungen beantragen können und wann die Jahresabrechnung erfolgt. Zu hohe Abschläge binden Liquidität, zu niedrige führen zu Nachzahlungen.
Auch Zahlungsbedingungen unterscheiden sich: Zahlungsziel, Lastschrift oder Überweisung, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung. Bei mehreren Standorten ist eine Sammelrechnung oft übersichtlicher. Klären Sie außerdem, ob Rechnungen elektronisch und in einem für Ihre Buchhaltung geeigneten Format bereitgestellt werden.
Prüfen Sie außerdem, ob der Versorger bei Zahlungsverzug Gebühren erhebt oder Sperrandrohungen vorsieht, und wie Guthaben aus der Jahresabrechnung erstattet werden. Solche Regelungen stehen meist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und fallen erst im Ernstfall auf. Ein kurzer Blick vor Vertragsabschluss erspart später Diskussionen mit der Buchhaltung.
Bonitätsprüfung
Versorger prüfen vor Vertragsabschluss in der Regel die Bonität des Unternehmens. Das Ergebnis kann darüber entscheiden, ob ein Angebot angenommen wird oder ob eine Sicherheitsleistung verlangt wird. Gerade bei neu gegründeten Betrieben oder nach einem Rechtsformwechsel kann es zu Rückfragen kommen.
Fragen Sie vorab, welche Unterlagen benötigt werden und ob ein Angebot unter dem Vorbehalt der Bonitätsprüfung steht. So vermeiden Sie, dass ein Wechsel kurz vor Fristablauf scheitert und der bisherige Vertrag sich ungewollt verlängert.
Bei Betrieben mit mehreren Gesellschaften sollte klar sein, welche Gesellschaft Vertragspartner wird. Bonität, Rechnungsanschrift und Lieferstellen müssen zusammenpassen. Wechselt der Vertragspartner, etwa nach einer Umfirmierung, informieren Sie den Versorger frühzeitig, damit Abrechnung und Vertrag weiterhin stimmen.
Kündigungsregeln und Verlängerung
Lesen Sie, wie der neue Vertrag endet: automatisch, mit Verlängerung oder durch Kündigung mit bestimmter Frist. Prüfen Sie Sonderkündigungsrechte bei Preisänderungen, Umzug oder Betriebsaufgabe. Diese Regeln sind beim Vergleich genauso wichtig wie der Preis, weil sie Ihre spätere Handlungsfreiheit bestimmen.
Wie Sie einen bestehenden Vertrag fristgerecht beenden, lesen Sie im Artikel Gewerbestromvertrag kündigen. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung.

Qualität, Nachweise und Service
Ökostrom-Nachweis
Wird ein Angebot als Ökostrom bezeichnet, fragen Sie nach der Grundlage. Üblich sind Herkunftsnachweise, die belegen, dass eine entsprechende Menge Strom aus erneuerbaren Quellen erzeugt wurde. Manche Produkte tragen zusätzlich ein Label mit eigenen Kriterien. Für Nachhaltigkeitsberichte oder Kundenanfragen ist ein schriftlicher Nachweis hilfreich.
Mehr zu Labels und Register lesen Sie bei Ökostrom und Herkunftsnachweisen. Prüfen Sie, ob der Versorger einen jährlichen Nachweis oder ein Zertifikat für Ihr Unternehmen ausstellt und ob dafür Zusatzkosten anfallen. Vergleichen Sie Ökostromangebote untereinander, damit Unterschiede in Preis und Nachweis sichtbar bleiben.
Bedenken Sie, dass ein Ökostromtarif die physikalische Stromlieferung an Ihren Standort nicht verändert. Entscheidend ist, welche Erzeugung über Nachweise oder Labelkriterien zugeordnet wird. Wenn Ihr Betrieb gegenüber Kunden oder Banken Angaben zur Stromherkunft macht, sollten diese durch Unterlagen des Versorgers gedeckt sein.
Ansprechpartner und Service
Bei Rückfragen zur Rechnung, bei Umzügen oder neuen Lieferstellen zählt ein erreichbarer Ansprechpartner. Fragen Sie, ob es einen festen Kontakt für Geschäftskunden gibt, über welche Wege er erreichbar ist und wie schnell Anfragen bearbeitet werden. Ein Kundenportal mit Rechnungen und Verbrauchsdaten erleichtert die Verwaltung.
Ob ein Makler sinnvoll ist und wie er vergütet wird, erklären wir im Artikel Was kostet ein Energiemakler?. Wie wir Angebote für Ihren Betrieb einholen und vergleichen, erfahren Sie auf unserer Seite Energiemakler für Unternehmen.
Häufige Fehler beim Vergleich
Ein häufiger Fehler ist der Vergleich mit einer falschen Verbrauchsmenge. Wer nur eine geschätzte Jahresmenge angibt, erhält Angebote, die später nicht zur tatsächlichen Abrechnung passen. Nutzen Sie die Werte der letzten Jahresrechnung und berücksichtigen Sie absehbare Veränderungen, etwa neue Maschinen, zusätzliche Standorte oder geänderte Öffnungszeiten.
Ebenso problematisch sind Angebote mit unterschiedlichem Lieferbeginn oder unterschiedlicher Laufzeit, die direkt nebeneinandergestellt werden. Ein Angebot mit kurzer Laufzeit lässt sich nicht ohne Weiteres mit einem Angebot über mehrere Jahre vergleichen, weil die Preise für spätere Zeiträume offen bleiben. Bewerten Sie solche Unterschiede bewusst, statt nur auf die Zahl hinter dem Komma zu schauen.
Schließlich wird die Frist oft zu knapp geplant. Angebote haben meist eine begrenzte Gültigkeit, die Bonitätsprüfung braucht Zeit, und die Kündigung des alten Vertrags muss rechtzeitig zugehen. Beginnen Sie den Vergleich deshalb mit ausreichendem Vorlauf vor dem Vertragsende. So bleibt Raum für Rückfragen, Nachverhandlungen und eine Entscheidung ohne Zeitdruck.
Checkliste zum Abhaken
Gehen Sie jedes Angebot mit dieser Liste durch und notieren Sie die Antworten nebeneinander. So sehen Sie auf einen Blick, wo sich die Angebote tatsächlich unterscheiden.
- Arbeitspreis und Grundpreis, netto oder brutto, mit allen Bestandteilen
- Gesamtkosten bei Ihrem tatsächlichen Jahresverbrauch
- Leistungspreis bei gemessenen Lieferstellen berücksichtigt
- Vertragslaufzeit und Lieferbeginn
- Art und Dauer der Preisgarantie, Ausnahmen
- Abschlagshöhe und Anpassungsmöglichkeit
- Bonitätsprüfung und mögliche Sicherheitsleistung
- Zahlungsziel, Zahlungsweg und Rechnungsformat
- Kündigungsfrist, Verlängerung und Sonderkündigungsrechte
- Ökostrom-Nachweis und Zertifikat
- Fester Ansprechpartner und Erreichbarkeit
Weitere Informationen zum Ablauf eines Vergleichs finden Sie auf unserer Seite Energiemakler für Unternehmen.
Passende Branchenseiten: Allgemeinstrom für Hausverwaltungen · Energie für Gastronomie & Hotels.
Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung.
