PowerNexx · Ratgeber

    Atypische Netznutzung: Netzentgelte im Gewerbe senken

    Atypische Netznutzung erklärt: Hochlastzeitfenster, Voraussetzungen, Antrag beim Netzbetreiber und welche RLM-Betriebe ihre Netzentgelte so senken können.

    Stand: · von Sven Wedler

    Prüfung von Energierechnungen und Vertragsunterlagen

    Was ist atypische Netznutzung?

    Bei leistungsgemessenen Kunden besteht das Netzentgelt aus einem Arbeitspreis und einem Leistungspreis. Der Leistungspreis richtet sich normalerweise nach der höchsten Viertelstundenleistung im Jahr – egal, wann sie auftritt. Die atypische Netznutzung setzt genau hier an. Rechtsgrundlage: § 19 Abs. 2 Satz 1 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV), abrufbar auf gesetze-im-internet.de. Stand: Oktober 2026.

    Das Prinzip

    Stromnetze werden auf die Zeiten ausgelegt, in denen insgesamt am meisten Strom bezogen wird. Ein Betrieb, der seine höchste Leistung genau dann abruft, wenn das Netz ohnehin wenig belastet ist, trägt weniger zu den Netzkosten bei. Für solche Kunden sieht die StromNEV ein individuelles Netzentgelt vor: Statt der Jahreshöchstlast wird für die Abrechnung die höchste Leistung innerhalb der Hochlastzeitfenster des Netzbetreibers herangezogen.

    Hintergrund und Aufbau der Netzentgelte erklären wir ausführlich im Ratgeber Netzentgelte im Gewerbe.

    Rechtlicher Rahmen im Wandel

    Die Bundesnetzagentur überarbeitet die Systematik der Netzentgelte und der Sondernetzentgelte. Prüfen Sie deshalb vor einer Antragstellung, welche Regeln für das betreffende Jahr gelten, und lassen Sie sich die Bedingungen vom Netzbetreiber bestätigen.

    Hochlastzeitfenster: der entscheidende Zeitraum

    Wer die Fenster festlegt

    Jeder Netzbetreiber ermittelt für seine Spannungsebenen, in welchen Zeiträumen typischerweise die höchste Netzlast auftritt, und veröffentlicht diese Hochlastzeitfenster im Voraus, meist getrennt nach Jahreszeiten. Häufig liegen sie an Werktagen in den Morgen- oder Abendstunden im Winterhalbjahr, die genauen Zeiten unterscheiden sich aber von Netz zu Netz.

    Sie finden die Fenster in der Regel auf der Internetseite des Netzbetreibers bei den Netzentgelten oder im Preisblatt. Achten Sie darauf, die Angaben für Ihre Spannungsebene und das richtige Kalenderjahr zu verwenden.

    Was in den Fenstern zählt

    Für das individuelle Netzentgelt kommt es darauf an, wie hoch Ihre Leistung innerhalb der Fenster ist – im Vergleich zu Ihrer Jahreshöchstlast. Je deutlicher Ihre Spitzen außerhalb der Fenster liegen, desto größer kann der Effekt sein. Gleichzeitig muss die Abweichung erheblich sein; dafür gibt es eine Erheblichkeitsschwelle sowie eine Bagatellgrenze für die mögliche Entlastung.

    Beratung zu Energieverbrauch und Verträgen

    Voraussetzungen und Antrag

    Wer infrage kommt

    Atypische Netznutzung kommt praktisch nur für Kunden mit registrierender Leistungsmessung infrage, denn nur bei ihnen liegen Viertelstundenwerte vor, die eine Zuordnung zu den Hochlastzeitfenstern erlauben. Ob Ihr Betrieb RLM-gemessen ist, erklärt der Ratgeber RLM-Zähler vs. SLP.

    Besonders interessant ist das Modell für Betriebe, deren Hauptlast sich zeitlich steuern lässt: Produktionen mit Nacht- oder Wochenendschichten, Kühlhäuser, Betriebe mit Ladeinfrastruktur oder Unternehmen, die energieintensive Prozesse verlagern können. Auch eine Wärmepumpe oder ein Stromspeicher kann helfen, Leistung aus den Fenstern herauszuhalten.

    So läuft der Antrag

    Die Vereinbarung wird mit dem Netzbetreiber geschlossen, und zwar grundsätzlich im Voraus für das kommende Jahr. Der Netzbetreiber prüft anhand Ihrer Prognose und historischer Lastgänge, ob die Voraussetzungen voraussichtlich erfüllt werden. Die Vereinbarung ist anschließend der Regulierungsbehörde anzuzeigen. Am Jahresende wird geprüft, ob die Bedingungen tatsächlich eingehalten wurden.

    Werden die Voraussetzungen im Abrechnungsjahr nicht erreicht, gilt das reguläre Netzentgelt. Planen Sie deshalb realistisch und beobachten Sie Ihre Leistung während des Jahres.

    • Hochlastzeitfenster beim Netzbetreiber abrufen
    • Lastgang der letzten Jahre auswerten
    • Verschiebbare Lasten identifizieren
    • Vereinbarung fristgerecht beantragen
    • Leistung im laufenden Jahr überwachen

    Die Rolle des Lastgangs

    Ohne Daten keine Entscheidung

    Ob sich atypische Netznutzung lohnt, lässt sich nur anhand Ihres Lastgangs beurteilen. Legen Sie die Viertelstundenwerte neben die Hochlastzeitfenster und prüfen Sie, wie hoch Ihre Leistung darin im Vergleich zur Jahreshöchstlast war. Wie Sie Lastgangdaten lesen und erhalten, zeigt unser Ratgeber Lastgang verstehen.

    Neben der atypischen Netznutzung lohnt ein Blick auf allgemeine Maßnahmen gegen Lastspitzen, denn sie senken den Leistungspreis auch ohne Sondervereinbarung. Mehr dazu im Ratgeber Leistungspreis im Gewerbe.

    Netzentgelt und Energiepreis getrennt betrachten

    Die atypische Netznutzung betrifft nur das Netzentgelt, nicht den Energiepreis Ihres Lieferanten. Für den Energieeinkauf zählen andere Fragen – etwa Festpreis, Tranchen oder Spotbezug, siehe Energieeinkauf für Unternehmen. Achten Sie im Liefervertrag darauf, dass Netzentgelte transparent und in tatsächlicher Höhe weitergegeben werden, damit eine Entlastung auch bei Ihnen ankommt.

    Weitere Informationen zum Ablauf eines Vergleichs finden Sie auf unserer Seite Energiemakler für Unternehmen.

    Passende Branchenseiten: Allgemeinstrom für Hausverwaltungen · Energie für Gastronomie & Hotels.

    Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

    Häufige Fragen

    Was bedeutet atypische Netznutzung?

    Ein individuelles Netzentgelt nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV für Kunden, deren Höchstlast vorhersehbar erheblich außerhalb der Hochlastzeiten des Netzes liegt.

    Wer kann atypische Netznutzung beantragen?

    In der Praxis Kunden mit registrierender Leistungsmessung (RLM), deren Lastgang die Voraussetzungen erfüllt. Die Prüfung erfolgt durch den Netzbetreiber.

    Wo finde ich die Hochlastzeitfenster?

    Der Netzbetreiber veröffentlicht sie, meist auf seiner Internetseite bei den Netzentgelten, getrennt nach Spannungsebene und Jahreszeit.

    Was passiert, wenn ich die Bedingungen nicht einhalte?

    Werden die Voraussetzungen im Abrechnungsjahr nicht erreicht, wird das reguläre Netzentgelt abgerechnet.

    Senkt die atypische Netznutzung meinen Strompreis beim Lieferanten?

    Nein, sie betrifft nur das Netzentgelt. Der Energiepreis Ihres Lieferanten bleibt davon unberührt.

    Ist das eine Rechtsberatung?

    Nein. Der Ratgeber erklärt das Prinzip. Verbindliche Auskünfte geben Netzbetreiber und gegebenenfalls Rechts- oder Steuerberatung.

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