Laufzeit und Verlängerung prüfen
Gasverträge für Gewerbekunden werden individuell vereinbart. Anders als bei Haushaltskunden gibt es weniger allgemeine Vorgaben, auf die man sich verlassen kann. Maßgeblich ist, was Ihr Vertrag regelt. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung.
Wo die Fristen stehen
Die wichtigsten Angaben finden Sie im Vertrag, in der Auftragsbestätigung und in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Versorgers. Achten Sie auf Lieferbeginn, Erstlaufzeit, Kündigungsfrist und die Regelung zur Verlängerung. Manche Verträge enden automatisch, andere verlängern sich um einen festgelegten Zeitraum, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird.
Auch auf der Jahresrechnung oder in Kundenportalen ist oft ein Vertragsende genannt. Diese Angabe ersetzt aber nicht den Blick in den Vertrag. Bei mehreren Lieferstellen sollten Sie jede einzeln prüfen, denn Laufzeiten können auseinanderfallen, wenn Standorte zu unterschiedlichen Zeitpunkten hinzugekommen sind.
Wurde ein Vertrag über einen Vermittler abgeschlossen, liegen die Unterlagen möglicherweise nicht vollständig im Betrieb vor. Fordern Sie fehlende Dokumente beim Versorger an, bevor Sie Fristen berechnen. Hilfreich ist eine Übersicht mit Kundennummer, Vertragsnummer, Lieferadresse, Zählernummer und Ansprechpartner. So lassen sich Rückfragen schneller klären, und Sie haben alle Angaben beisammen, wenn Sie Angebote einholen.
Automatische Verlängerung vermeiden
Verpasst ein Betrieb die Kündigungsfrist, läuft der Vertrag häufig zu den vereinbarten Folgebedingungen weiter. Diese Bedingungen können sich von den ursprünglichen Konditionen unterscheiden, etwa wenn eine Preisgarantie ausgelaufen ist. Prüfen Sie deshalb rechtzeitig, welche Preise nach der Erstlaufzeit gelten würden.
Eine Kündigung sollte nachweisbar zugehen. Nutzen Sie die im Vertrag genannte Form und bewahren Sie Versandnachweis und Bestätigung auf. Bitten Sie den Versorger um eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Lieferendes. Fehlt eine Bestätigung, fragen Sie nach, bevor die Frist abläuft.
Wer sich nicht sicher ist, ob die Frist noch eingehalten werden kann, sollte nicht abwarten. Eine fristgerecht zugegangene Kündigung lässt sich in vielen Fällen später durch einen neuen Vertrag mit demselben Versorger ersetzen, eine versäumte Frist dagegen kaum nachholen. Ob ein solches Vorgehen für Ihren Betrieb sinnvoll ist, hängt vom Vertrag ab.
Sonderfälle: Preisänderung, Umzug, Betriebsaufgabe
Sonderkündigung bei Preisänderung
Kündigt der Versorger eine einseitige Preisänderung an, kann je nach Vertragsgestaltung ein Sonderkündigungsrecht bestehen. Lesen Sie die Änderungsmitteilung genau: Dort sollten Zeitpunkt der Änderung, betroffene Preisbestandteile und gegebenenfalls Hinweise zur Kündigung stehen. Die Frist für eine Sonderkündigung ist oft kurz.
Nicht jede Preisänderung löst ein solches Recht aus. Weitergaben bestimmter Steuern oder Abgaben können vertraglich anders behandelt werden als Änderungen des Energiepreises. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Vertrag ein Sonderkündigungsrecht vorsieht, lassen Sie die Klausel prüfen und holen Sie parallel Vergleichsangebote ein, damit Sie bei einer Kündigung eine Anschlusslösung haben.
Umzug und Betriebsaufgabe
Zieht Ihr Betrieb um, stellt sich die Frage, ob der Vertrag an die neue Lieferstelle mitgenommen werden kann oder endet. Viele Gewerbeverträge regeln das ausdrücklich, manche sehen eine Kündigung mit bestimmter Frist vor. Melden Sie den Auszug frühzeitig und geben Sie Zählerstand, Auszugsdatum und neue Anschrift an.
Bei einer Betriebsaufgabe sollten Sie den Versorger ebenfalls rechtzeitig informieren. Ob und mit welcher Frist ein Vertrag dann endet, hängt von den vereinbarten Bedingungen ab. Klären Sie, wer den Zähler abliest und an wen die Schlussrechnung geht. Bei Nachfolgern oder Vermietern hilft eine dokumentierte Übergabe mit Zählerstand.
Grund- und Ersatzversorgung
Endet ein Gasvertrag, ohne dass ein neuer Liefervertrag beginnt, wird die Lieferstelle nicht einfach abgeschaltet. Je nach Fall erfolgt eine Belieferung durch den Grundversorger in der Ersatz- oder Grundversorgung. Ob Ihr Betrieb Anspruch auf Grundversorgung hat, hängt unter anderem vom Verbrauch und der Kundengruppe ab.
Die Konditionen dieser Belieferung sind nicht individuell verhandelt und unterscheiden sich häufig von einem regulären Gewerbevertrag. Sie dient als Übergang, nicht als Dauerlösung. Planen Sie den Anschlussvertrag deshalb so, dass er lückenlos an den bisherigen Vertrag anschließt.

Wechsel geordnet vorbereiten
Die MaLo-ID beim Gas
Auch beim Gas wird jede Lieferstelle über eine Marktlokations-ID eindeutig identifiziert. Sie steht auf der Rechnung, häufig neben der Zählernummer. Ein neuer Versorger benötigt diese Angabe, um den Lieferantenwechsel beim Netzbetreiber anzumelden. Fehlerhafte oder fehlende Angaben können den Wechsel verzögern.
Wo Sie die Nummer finden und wie sie sich von Zählernummer und MeLo-ID unterscheidet, erklären wir im Artikel MaLo-ID finden. Die Fristen beim Gewerbestrom behandeln wir in Gewerbestromvertrag kündigen; viele Prüfschritte sind vergleichbar.
Vergleich vor der Kündigung
Kündigen Sie nicht ins Blaue. Holen Sie zuerst Angebote ein und prüfen Sie, ob ein neuer Vertrag zu dem Zeitpunkt beginnen kann, an dem der alte endet. Viele Versorger übernehmen auf Wunsch die Kündigung beim bisherigen Lieferanten, wenn Sie eine entsprechende Vollmacht erteilen. Achten Sie in diesem Fall darauf, dass die Frist eingehalten wird, und lassen Sie sich die Übernahme bestätigen.
Festpreis, Index oder Tranchen beim Gas unterscheiden sich in ihrer Preisbildung. Beim Vergleich von Gasangeboten zählen ähnliche Punkte wie beim Strom: Arbeitspreis, Grundpreis, Laufzeit, Art der Preisgarantie und Kündigungsregeln. Beim Gas kommt hinzu, dass einzelne Preisbestandteile wie Netzentgelte, Abgaben oder die CO₂-Bepreisung unterschiedlich behandelt werden können. Prüfen Sie, welche Bestandteile im Angebot enthalten und welche während der Laufzeit veränderlich sind.
Ihr Verbrauch sollte möglichst genau angegeben werden. Gasverbrauch schwankt häufig mit der Witterung und der Auslastung des Betriebs. Nutzen Sie die Werte mehrerer Jahre, wenn vorhanden, und weisen Sie auf geplante Veränderungen hin, etwa eine neue Heizungsanlage oder eine Erweiterung der Produktion. So vermeiden Sie Angebote, die auf einer unrealistischen Menge beruhen, und spätere Abweichungen bei der Abrechnung.
Fristenmanagement im Betrieb
Ein einfacher Fristenkalender schützt vor ungewollten Verlängerungen. Tragen Sie für jede Lieferstelle Vertragsende, Kündigungsfrist und einen Erinnerungstermin ein, der deutlich vor Fristablauf liegt. So bleibt genug Zeit, Angebote einzuholen und zu vergleichen, bevor Sie kündigen.
Bei mehreren Standorten lohnt es sich, Laufzeiten nach Möglichkeit zu bündeln. Auf Wunsch übernehmen wir die Fristenüberwachung und Angebotseinholung; mehr dazu auf unserer Seite Energiemakler für Unternehmen.
- Vertragsende und Kündigungsfrist je Lieferstelle notieren
- Erinnerung mit ausreichendem Vorlauf setzen
- Vergleichsangebote vor der Kündigung einholen
- Kündigung nachweisbar versenden und Bestätigung ablegen
- Anschlussvertrag lückenlos planen
Weitere Informationen zum Ablauf eines Vergleichs finden Sie auf unserer Seite Energiemakler für Unternehmen.
Passende Branchenseiten: Allgemeinstrom für Hausverwaltungen · Energie für Gastronomie & Hotels.
Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung.
